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Förderrichtlinie:
Das CO2 Minderungsprogramm der Gemeinde Häuslingen
Teil 1: Das Förderprogramm
A) Das Ziel
Die Gemeinde Häuslingen hat sich zum Ziel gesetzt, einen eigenen Beitrag zur CO2 Reduzierung und damit zum Klimaschutz zu leisten. Das Motto der Agenda 21:
„Global denken – lokal handeln“ gilt auch für uns. Als Impulskommune beteiligen wir uns mit diesem gemeindeeigenen Förderprogramm für private Haushalte an dem Aller-Leine-Tal Projekt „Sonne auf`s
Dach“. Nutzen Sie dieses Angebot und machen Sie mit!
B) Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Ø Einbau einer Solarkollektoranlage mit € 35,-- je vollen qm Kollektorfläche
- Ø Einbau einer Photovoltaikanlage mit € 35,-- je volle 0,25 kW/p
- Ø Einbau einer Wärmepumpe mit € 35,-- je 1 kW Eingangsleistung
- Ø Einbau eines Wärmetauschers mit € 35,-- je 1 kW Eingangsleistung (kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)
Wird die Anlage bei einem Handwerker im erweiterten Kooperationsraum Aller-Leine-Tal (Samtgemeinden Rethem, Ahlden und Schwarmstedt und die Gemeinden Dörverden, Kirchlinteln, Wietze, Winsen und
Hambühren) erworben, erhöht sich die Förderung um einmalig € 35,--
- ü Die Förderung kann für alle Wohngebäude in der Gemeinde Häuslingen beantragt werden
- ü Es werden nur fabrikneue Anlagen gefördert.
- ü Die maximale Förderhöhe ist auf € 350,-- je Wohngebäude begrenzt.
C) Förderung für Passivhäuser und Energiesparhäuser
Zusätzlich zur Förderung nach Punkt B) gewährt die Gemeinde allen Bauherren, die auf einem von der Gemeinde erworbenen Grundstück im Baugebiet „Eilstorfer Weg“ ein Wohnhaus errichten, einen
festen Zuschuss
- Ø In Höhe von € 1.200,-- wenn das Gebäude als Passivhaus errichtet wird
- Ø In Höhe von € 600,-- für Wohngebäude die nicht mehr als 40 kWh Heizwärme je qm Wohnfläche im Jahr benötigen
- Ø In Höhe von € 300,-- für Wohngebäude die nicht mehr als 60 kWh Heizwärme je qm Wohnfläche im Jahr benötigen
D) Antragstellung und Bewilligung
- ü Antragstellung auf dem beigefügten Formular an die Gemeinde Häuslingen
- ü Entscheidung der Gemeinde über den Antrag innerhalb von 4 Wochen.
- ü Vor Bewilligung darf kein verbindlicher Auftrag erteilt werden und nicht mit dem Bau der Anlage begonnen sein
- ü Installation der Anlage
- ü Auszahlung des Zuschusses nach Inbetriebnahme der Anlage gegen Vorlage der Rechnung mit Bezahltnachweis (bei solarthermischen Anlagen: Auszahlung an den Handwerker)
- ü Förderung bei Passivhäusern / Energiesparhäusern: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein; Auszahlung nach Bezug und nach Vorlage des Nachweises, dass das Gebäude den geforderten Kriterien
entspricht.
- ü Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Gemeinde behält sich vor, bei Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Anträge zu kürzen, auf Folgejahre zu verschieben oder
abzulehnen.
E) Kumulation:
Die Fördermittel der Gemeinde Häuslingen dürfen zusätzlich zu anderen Fördermitteln (Bund, Land, andere Institutionen) in Anspruch genommen werden, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber
dem nicht entgegenstehen.
F) Auszahlung der Förderung:
Die Förderung der Gemeinde Häuslingen wird direkt an den Antragsteller ausgezahlt. Dies gilt nicht für die Installation von solarthermischen Anlagen, hier wird die Förderung direkt an den beauftragten
Handwerker ausgezahlt. Der Handwerker stellt eine entsprechende Rechnung an die Gemeinde Häuslingen.
Antragsformular downloaden
Gemeinde Häuslingen
Der Bürgermeister
Teil 2:
Kooperation mit Handwerkern in der Region
Handbuch über die Nutzung regenerativer Energien
Infos zu geförderten CO²-Minderungsprojekten in Häuslingen
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