Auszug aus der Niederschrift
über die konstituierende
öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Häuslingen am
Donnerstag, dem 22. November 2001, um
19.30 Uhr, in Häuslingen - Gasthaus "Glück auf" -
Anwesend:
Bürgerrneister Cort-Brün Voige
Ratsfrau Maria Ahlgrimm
Ratsherr Frank Bartsch
Beigeordneter Gemot Boeck
Ratsherr Jöm Dettrner
Ratsherr Mathias Dettmer
Ratsfrau Anneliese Deutsch
Beigeordneter Manfred Kunze
Ratsherr Thomas Radtke
Außerdem anwesend:
Samtgemeindebürgerrneister Rainer
Schmuck Samtgemeindearntmann Dehning
A) Öffentlicher Teil der Sitzung
1.) Eröffnung der Sitzung
2.) Feststellung der ordnungsgemäßen
Ladung und Anwesenheit der Ratsmitglieder
3.) Feststellung der Beschlußfähigkeit
4.) Feststellung der Tagesordnung
und der dazu vorliegenden Anträge
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen
beschließt die Tagesordnung für die heutige Sitzung in der vorliegenden
Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
5.) Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren
gem. §§ 42, 39
Abs. 3,28 Satz 1 NGO
Gemäß § 42 werden die Ratsfrauen
und Ratsherren zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl vom bisherigen
Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten (vgl. § 68 Abs. 1
Satz 1 NGO / § 42 NGO). Die
Verpflichtung ist ein förmlicher, sich in aller Öffentlichkeit vollziehender
Akt. Wie die Verpflichtungserklärung
abgegeben wird, ist nicht vorgeschrieben.
Bürgermeister Voige verpflichtet
daraufhin die Ratsfrauen und Ratsherren durch Handschlag.
6.) Bekanntgabe der Fraktionen
und Gruppen im Rat der Gemeinde Häuslingen
Bürgermeister Voige erklärt ihm
liegen entsprechende Anzeigen vor.
Danach gehören die Ratsmitglieder Maria Ahlgrimm, Gernot Boeck,
Anneliese Deutsch und Thomas Radtke der SPD-Fraktion an. Vorsitzender dieser Fraktion ist Ratsherr
Gernot Boeck.
Die CDU-Fraktion wird von den
Ratsherren Frank Bartsch, Jöm Dettmer, Mathias Dettmer, Manfred Kunze und
Cort-Brün Voige gebildet. Darüber wird
die Arbeit in der Fraktion durch Frau Petra Brockmann-Taps und die Herren Mirko
Kunze und Peter Helmer unterstützt. Vorsitzender
dieser Fraktion ist Ratsherr Jöm Dettmer.
7.)
Feststellung des/der ältesten, anwesenden und zur Leitung der Wahl des/der Bürgermeisters/in bereiten
Ratsmitgliedes (Altersvorsitzende/r)
Ältestes Mitglied des Rates der
Gemeinde Häuslingen ist nach den getroffenen Feststellungen der Verwaltung
Ratsherr Frank Bartsch
Ratsherr Bartsch ist bereit, die
Wahl des Bürgermeisters zu leiten.
8.) Feststellung der Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen
stellt fest, dass für die unter TOP 9.) vorzunehmende Wahl des/der
Bürgermeisters/in der Gemeinde Häuslingen die bisherige Geschäftsordnung für
den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse vom 22.10.1996
anzuwenden ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
Ratsherr Bartsch übemimmt die
Leitung der Sitzung.
9.) Wahl des/der
Bürgermeisters/in der Gemeinde Häuslingen
Ratsherr Jörn Dettmer schlägt den
bisherigen Bürgermeister Cort-Brün Voige zur Wiederwahl vor. Weitere Vorschläge werden nicht
gemacht. Ratsherr Bartsch schlägt vor,
die Wahl durch Zuruf durchzusetzen.
Diesem Vorschlag wird einstimmig gefolgt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
Ratsherr Bartsch stellt fest,
dass damit Cort-Brün Voige für die Wahlperiode zum Bürgermeister der Gemeinde
Häuslingen gewählt ist. Bürgermeister
Voige erklärt, dass er die Wahl zum Bürgermeister annimmt. Ratsherr Bartsch gratuliert Herrn Voige im
Namen des Rates und nimmt seinen Platz unter den Beratenden wieder ein. Bürgermeister Voige übernimmt den
Ratsvorsitz und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Er will das Amt überparteilich zum Wohle der
Gemeinde Häuslingen ausüben. Er möchte
Ideengeber sein und er will die getroffenen Entscheidungen mit Nachdruck
umsetzen. Er wünscht sich eine gute
Zusammenarbeit in diesem Rat. Den
Schwerpunkt für die nächste Ratsperiode sieht er in der weiteren positiven
Entwicklung der Wohnqualität in der Gemeinde Häuslingen. Dazu ist die Entwicklung im Neubaugebiet
aktiv weiter zu betreiben.
Möglichkeiten für Holzhäuser und regenerative Energien sollten
geschaffen werden. Die
Kindergartenproblematik ist zu lösen.
Das Straßen- und Wegenetz ist zu erhalten und auszubauen. Der Schulbruch soll nicht nur umgestaltet,
sondern auch künftig mit Leben erfüllt werden.
10.) Erlass einer Geschäftsordnung
für den Rat der Gemeinde Häuslingen
Beschluss:
Gern. § 50 der Niedersächsischen
Gemeindeordnung beschließt der Rat den Erlass der dieser Niederschrift
beigefügten Geschäftsordnung
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
11.) Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeinderatswahl am
09.09.2001
Der Gemeindewahlausschuss hat auf
seiner Sitzung am 1 0. September 2001 das endgültige Ergebnis der Gemeindewahl
am 10. September 2001
festgestellt. Das Ergebnis der Wahl lautet:
1. Wahlberechtigte lt.
Wählerverzeichnis
ohne Sperrvermerk"W"
(Wahlschein):
594
2. Wahlberechtigte lt.
Wählerverzeichnis
mit Sperrvermerk"W"
(Wahlschein): 55
3. Wahlberechtigte nach § 22 Abs. 2 NKWO: 0
4. Wahlberechtigte insgesamt: 649
5. Wähler insgesamt: 444
6. Wähler mit Wahlschein: 55
7. Ungültige Stimmzettel: 8
8. Gültige Stimmzettel: 436
9. Gültige Stirmnen: 1.296
Stimmen- und 1,
Christlich Demokratische Union
Deutschlands (CDU):
Wahlvorschlag
insgesamt: 758 Stimmen = 5
Sitze
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands (SPD):
Wahlvorschlag
insgesamt: 538 Stimmen = 4
Sitze
Wahleinsprüche
nach § 46 NKWG liegen nicht vor. Nach § 47 NKWG hat die neugewählte
Vertretung
in öffentlicher Sitzung über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen
hat davon Kenntnis genommen, dass Wahleinsprüche nach § 46 NKWG nicht
vorliegen. Gern. § 47 NKWG beschließt
er, dass die Wahl zum Rat der Gemeinde Häuslingen vom 9. September 2001 gültig
ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
12.) Bildung des Verwaltungsausschusses
a) Feststellung der auf die Fraktionen und Gruppen
entfallenden Ausschussitze
b) Benennung der Beigeordneten durch die Fraktionen/Gruppen
c) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des
Verwaltungsausschusses
zu a):
Für die Zusammensetzung des
Verwaltungsausschusses ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU-Fraktion SPD-Fraktion
1 5 (1) 4 (2)
2 2,5 2
3 1,67
1 Sitz 1 Sitz
insgesamt: 2 Sitze + Bürgermeister
zu b):
Ratsherr Jöm Dettmer benennt für
die CDU-Fraktion Herrn Manfred Kunze als Mitglied im
Verwaltungsausschuss. Von der SPD-Fraktion wird Herr Gemot Boeck
als Mitglied im
Verwaltungsausschuss benannt.
zu c):
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen
stellt die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wie folgt fest:
a) Mitglieder der
CDU-Fraktion: 1.
Bürgerineister Cort-Brün Voige
2. Beigeordneter Manfred Kunze
b) Mitglieder der
SPD-Fraktion- 1.
Beigeordneter Gemot Boeck
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
13.) Bestimmung
des/der Stellvertreters/in der Beigeordneten für den Verwaltungsausschuss
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen
stellt fest, dass für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses folgende
Vertretungsregelung getroffen wird:
a) CDU-Fraktion-
für den Bürgermeister: Cort-Brün
Voige Vertretung: Ratsherr Jörn Dettmer
für den Beigeordneten: Manfred
Kunze Vertretung: Ratsherr Frank Bartsch
Die Stellvertreter sind
untereinander vertretungsberechtigt.
b) SPD-Fraktion:
für den Beigeordneten: Gemot
Boeck Vertretung:
1. Ratsfrau Maria Ahlgrimm
2. Ratsherr Thomas Radtke
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
14.)
Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen aus den Beigeordneten
Die Hauptsatzung der Gemeinde
Häuslingen bestimmt, dass zwei Vertreter/Vertreterinnen zu wählen
sind. Es besteht Einigkeit darüber,
dass ein 1. und ein 2. stellvertretender Bürgermeister gewählt wird.
Beigeordneter Kunze schlägt den
Beigeordneten Boeck zur Wahl als 1. stellvertretenden Bürgermeister vor. Beigeordneter Kunze wird zur Wahl als 2.
Stellvertreter des Bürgermeisters vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen
beschließt:
"Das Ratsmitglied Gemot
Boeck wird zum 1. stellvertretenden Bürgermeister und das Ratsmitglied Manfred
Kunze zum 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählt."
Abstimmungsergebnis- Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
15.) Beschlussfassung
gem. § 68 Abs. 7 NGO
a) Berufung des/der allgemeinen Vertreters/in
(Verwaltungsvertreter/in) des/der Bürgermeisters/in der Gemeinde Häuslingen
b) Berufung des/der Verwaltungsvertreters/in in das
Ehrenbeamtenverhältnis sowie dessen Vereidigung
zu a):
Nach der Vorschrift des § 68 Abs.
7 NGO beauftragt der Rat auf Vorschlag der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters eine Beamtin oder Angestellte oder einen Beamten oder
Angestellten der Gemeinde oder mit deren oder dessen Zustimmung eine Ratsfrau
oder einen Ratsherrn oder eine Beamtin oder Angestellte oder einen Beamten oder
Angestellten der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung des/der
Bürgermeisters/in (sog.
Verwaltungsvertreter).
Herr Samtgemeindebürgermeister
Rainer Schmuck ist bereit, die Aufgaben des Verwaltungsvertreters zu
übernehmen. Bürgermeister Voige schlägt
vor, Herrn Samtgemeindebürgermeister Schmuck mit seiner allgemeinen Vertretung
zu beauftragen.
Beigeordneter Boeck bittet Herrn
Schmuck, die Position des Verwaltungsvertreters zu erläutern. Herr Schmuck erklärt, vom allgemeinen
Vertreter werden ausschließlich Verwaltungsgeschäfte wahrgenommen. Repräsentative Aufgaben, Einladungen zu
Sitzungen oder die Sitzungsleitung gehören nicht zu den Aufgaben. Die Vertretung kommt zum Tragen bei
Abwesenheit des Bürgermeisters durch Urlaub oder Krankheit. Die Hauptverantwortung für den
Verwaltungsablauf liegt weiterhin bei Bürgermeister Voige.
Bürgermeister Voige sieht die
Vorteile dieser Regelung eher in praktischen Dingen. Ein Großteil der Aufgaben der Gemeinde Häuslingen wird unter
Mithilfe der Samtgemeinde erledigt.
Durch die Übertragung der Vertretung erhält der
Samtgemeindebiirgerineister auch die Legitimation für die Mitgliedsgemeinde
Häuslingen zu handeln. In der
Vergangenheit hat der Samtgemeindedirektor freundlicherweise viele Dinge für
die Gemeinde Häuslingen mit übemommen.
Die Gemeinde hat dies dankend angenommen. Formal war der Samtgemeindedirektor allerdings nicht berechtigt,
für die Gemeine zu sprechen. Durch die
Übertragung der allgemeinen Vertretung auf den Samtgemeindebürgermeister wird
dies aber anders.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen
beauftragt auf Vorschlag des Bürgermeisters Herrn Samtgemeindebürgermeister
Schmuck mit seiner allgemeinen Vertretung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
Zu b):
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen
beschließt Herrn
Sarntgemeindebürgerrneister Rainer Schmuck als Verwaltungsvertreter des
Bürgerrneisters/der Bürgerrneisterin der Gemeinde Häuslingen in das
Ehrenbeanitenverhältnis zu berufen.
Abstiminungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
Bürgermieister Voige ernennt
Herrn Schmuck zum ehrenamtlichen Verwaltungsvertreter der Gemeinde Häuslingen
und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus.
16.) Erlass 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der
Gemeinde Häuslingen
vom 05.12.1974
Im Zuge der Währungsurnstellung
auf Euro ist das Ortsrecht einer allgemeinen Überprüfung
zu unterziehen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde 1-läuslingen
beschließt die im Entwurf vorliegende 2. Satzung zur Änderung der
Hundesteuersatzung der Gemeinde Häuslingen vom 05.12.1974.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
17.) Erlass einer 1.
Euroglättungssatzung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Häuslingen
beschließt die im Entwurf vorliegende 1. Euroglättungssatzung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
Eine Ausfertigung des Entwurfes
der 1. Euroglättungssatzung liegt dieser Niederschrift als Anlage bei. Sie ist Bestandteil des Protokolls.
18.) Anpassung von Dienstanweisungen - Umstellung auf Euro
hier: 1. Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und
Erlass von
Forderungen
2. Wertgrenzen für über- und außerplanmäßige Ausgaben
Beschluss:
Der Rat der Gerneinde Häuslingen
beschließt:
1. Für das Verfahren bei Stundung, Niederschlagung und Erlass von
Forderungen wird folgende Zuständigkeitsregelung getroffen:
“Zuständigkeiten
a) Die Entscheidung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von
Forderungen fällt
im Rahmen der Geschäfte der
laufenden Verwaltung in die Zuständigkeit des
Bürgermeisters. Zum Kreis der
Geschäfte der laufenden Verwaltung gehören:
1. Stundungen bis zu einer Laufzeit von insgesamt 2 Jahren und bis zu
einem gestundeten Betrag von insgesamt 2.000,00 Euro
2. die Niederschlagung und der Erlass von Gemeindeabgaben (Steuern,
Gebühren,
Beiträge, sonstige Abgaben) sonstigen Geldforderungen der
Gemeinde bis zur
Höhe von 500,00 Euro
b) Der Verwaltungsausschuss entscheidet in den Fällen, in denen
Beträge bzw. Zeit-
räurne über die unter a)
genannten hinausgehen.
c) Soweit es sich urn Stundungen, Niederchlagungen oder
Erlasse von Forderungen
handelt, durch die über das Vermögen der Gemeinde
verfügt wird, ist dem Rat der
Gemeinde Häuslingen eine Entscheidung vorbehalten”
2. Die Grenze für unerhebliche über- und außerplamäßige Ausgaben im
Sinne von § 89 Abs. 1 NGO wird auf 2.000,00 E festgesetzt
Abstimmungsergebnis-. Einstimmig
zugestimmt 9 Ja-Stimmen
19.) Ehrungen
Bürgermeister Voige stellt fest,
dass für 5 bisherige Mitglieder die Arbeit im Rat der Gemeinde Häuslingen
nunmehr endet. Er bedankt sich für die geleistete Arbeit und verabschiedet die
anwesenden ausgeschiedenen Ratsmitglieder. Eine Dankesurkunde und ein Präsent
erhalten:
Ratsfrau Christiane Kehlenbck 1 Jahr Ratsarbeit
Ratsfrau Barbara Kuhr 1 Jahr Ratsarbeit
Ratsherr Herbert Haase 15 Jahre Ratsarbeit29 Jahre
Ratsarbeit
Aus beruflichen Gründen abwesend
ist die ehemalige Ratsfrau Marion Büchtmann, die dem Rat 5 Jahre angehört hat.
als Verwaltungsvertreter des
Bürgerrneisters/der Bürgerrneisterin
Bürgermeister Voige bedankt sich
an dieser Stelle bei Ratsfrau Deutsch, die ihn in der vergangenen Ratsperiode
als Vertreterin zur Seite stand und bei Samtgemeindedirektor Ude für die
gewährte Unterstützung.
20.) Bekanntgaben
Bürgermeister Voige bedankt sich
bei allen Häuslingern, die am vergangenen Sonnabend in großer Zahl bei den
Arbeiten geholfen haben. Neben den
Pflanzarbeiten wurde der Pavillon aufgestellt.
Möglichst noch vor der Frostperiode sollen Pflasterarbeiten am Pavillon
und die Gestaltung des Denkmalplatzes fertiggestellt werden. Im nächsten Frühjahr kann der umgestaltete
Schulbruch dann eingeweiht werden.
Bürgermeister Voige erklärt, er
habe im November 2 weitere Bauplätze im Neubaugebiet verkauft. Die Gemeinde verfügt damit noch über 4
weitere Grundstücke. Er geht davon aus,
dass die Gemeinde Häuslingen im Jahr 2002 mit der Erschließung des 2.
Bauabschnittes beginnen wird. Im 1. Bauabschnitt
sollten im Jahr 2002 die Straßen endgültig ausgebaut werden. Soweit möglich sollten dabei Eigenleistungen
der Anwohner genutzt werden, z. B. bei der Bepflanzung.
21.)
Anfragen
Ratsherr Radtke fragt, wie viele
Baugrundstücke im Neubaugebiet insgesamt zur Zeit noch zur Verfügung
stehen. Bürgermeister Voige antwortet,
neben den erwähnten 4 Grundstücken der Gemeinde seien noch 4 Grundstücke der
Kirchengemeinde Hettjershausen verfügbar.
Der private Eigentümer verfügt erst im noch zu erschließenden 2.
Bauabschnitt wieder über Grundstücke.
22.) Einwohnerfragestunde
Herr Haase regt an, nachdem die
Hundesteuer erhöht wurde, auch einmal zu überprüfen, ob
Alle Hunde in der Gemeinde auch
zur Hundesteuer angemeldet sind.
Es wird eine Frage nach dem
Verbleib des Mutterbodens im Neubaugebiet gestellt, der für den Straßenbau
abgeschoben wurde und der für die Auffüllung tiefergelegener Grundstücke
verwendet werden sollte. Im Rahmen der
Sitzung kann nicht abschließend geklärt werden, ob der Boden ausschließlich fdr
die Auffüllung im Neubaugebiet verwendet wurde oder auch unberechtigt
abgefahren wurde.
23.) Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
Bürgermeister Voige schließt um
20.45 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.