über die 04. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Häuslingen am Donnerstag, dem 05. September 2002, um 19.30 Uhr, in Häuslingen – Gasthaus „Glück auf“ –
Anwesend:
Bürgermeister
Cort-Brün Voige
- Vorsitzender -
Ratsherr
Frank Bartsch
Ratsherr
Jörn Dettmer
Ratsherr
Mathias Dettmer
Beigeordneter
Manfred Kunze
Ratsfrau
Maria Ahlgrimm
Beigeordneter
Gernot Boeck
Ratsfrau
Anneliese Deutsch
Ratsherr
Thomas Radtke
SG-BGM
Rainer Schmuck
- Verwaltungsvertreter -
TOP 1.) Feststellung der
ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der
Tagesordnung
Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde
Häuslingen beschließt:
Die Tagesordnung für die
heutige Sitzung wird in der vorliegenden Fassung
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
TOP 2.)
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde
Häuslingen am 13. Juni 2002 –
öffentlicher Teil –
Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt:
Die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Häuslingen am 13. Juni 2002 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
beiträgen in der Gemeinde Häuslingen;
- DS 30/2002 -
Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt:
Der Rat
der Gemeinde Häuslingen erläßt die im Entwurf vorliegende 1. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Gemeinde Häuslingen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
TOP 4.) 2.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach
§ 6 des Nds. Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
(Straßenausbaubeitragssatzung) der Gemeinde Häuslingen;
- DS 29/2002 -
Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt:
Der Rat
der Gemeinde Häuslingen erläßt die im Entwurf vorliegende 2. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
(Straßenausbaubeitragssatzung) der Gemeinde Häuslingen.“
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen
1 Stimmenthaltung“
TOP 5.)
Jugendhilfe - Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen;
hier: Abschluss einer
Vereinbarung nach § 69 Abs. 5 KJHG i.V.m. § 13 Abs. 1 AG KJHG mit dem Landkreis
Soltau-Fallingbostel
- DS 024/2002 und DS
024/2002 A -
Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde Häuslingen
beschließt:
Die
Gemeinde Häuslingen nimmt auch über den 31.07.2002 hinaus die Aufgabe „Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen“ (§ 22 KJHG) wahr. Mit dem Landkreis
Soltau-Falling-bostel ist dazu die im Entwurf vorliegende Vereinbarung
abzuschließen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
TOP 6.)
Grüngutsammelstelle der Gemeinde Häuslingen;
– DS 002/2002
–
Beigeordneter Boeck sieht bei den Preisen ein Mißverhältnis. Seines Erachtens kann es nicht sein, pro Sack 1,00 € zu verlangen, während gleichzeitig bei Anlieferung mit einem Pkw Anhänger das Volumen einer Vielzahl von Säcken für 2,00 € abgeliefert werden kann. Die Gemeinde wünscht möglichst viele Straßenbäume. Das Laub dieser Bäume müssen die Anlieger entsorgen. Bei der Abgabe werden sie dann auch noch zur Kasse gebeten. Beigeordneter Boeck regt an, über eine kostenlose Grüngutannahme nachzudenken.
Bürgermeister Voige erklärt,
die Sammelstelle sei eine zusätzliche freiwillige Leistung der Gemeinde
Häuslingen, die neben der Sammlung kompostierbarer Stoffe des Landkreises
angeboten wird. Mit der Neuregelung wird erstmals eine Quantifizierung der Menge
vorgenommen. Abgestuft sind nun Mengen bis zu einem Kubikmeter, bis zu zwei
Kubikmetern und über zwei Kubikmeter. Die Maße Sack oder Schiebkarre, kleiner
Pkw Anhänger und großer Pkw Anhänger sollen nur ein Anhalt für diese Staffelung
sein. Zur Lösung der Laubproblematik sieht er Vorschlägen aus der Mitte des
Rates gern entgegen.
Die Situation der
Sammelstelle wird besprochen. In diesem Jahr wurde bereits nach der
vorgeschlagenen Gebührenregelung verfahren. Die Sammelstelle wurde im März
geöffnet und wird voraussichtlich im November geschlossen werden. Es besteht
weitgehend Einigkeit, die Gebührenregelung für die nächste Saison zu überdenken.
Für das laufende Jahr ist klarzustellen, insbesondere gegenüber den Bediensteten
der Grüngutsammelstelle, dass die Gebühren sich vorrangig auf die Menge beziehen
und die Angaben „Sack, Schiebkarre bzw. Pkw-Anhänger“ lediglich beispielhaft
angegeben sind.
Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde
Häuslingen beschließt:
Aufgrund des § 40 Absatz 1,
Ziffer 7 NGO wird die Entgeltregelung für die Grüngutsammelstelle der Gemeinde
Häuslingen wie folgt beschlossen:
Annahme von
Grüngut:
bis 2001:
< 1 m³
z.B. Sack oder Schiebkarre
Euro 1,--
(DM 1,--)
1 -
2 m³
z.B. kleiner Pkw Anhänger
Euro 2,--
(DM 3,--)
> 2 m³
z.B. großer Pkw Anhänger
Euro 3,--
(DM 5,--)
Verkauf von
Schreddergut:
< 1 m³
z.B. Sack oder Schiebkarre
Euro 1,50
(DM 2,--)
1 -
2 m³
z.B. kleiner Pkw Anhänger
Euro 3,--
(DM 5,--)
> 2 m³
z.B. großer Pkw Anhänger
Euro 5,--
(DM 8,--)
Sofern die
Gemeindebediensteten beim Entladen des Grüngutes bzw. Aufladen des
Schreddergutes behilflich sind, ist zusätzlich zu den obigen Entgelten ein
Betrag in Höhe von Euro 0,50 zu zahlen.
Diese Entgeltregelung tritt
am 01.03.2002 in Kraft und gilt bis zum Beschluss einer neuen
Regelung.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen
2 Stimmenthaltung“
TOP 7.)
Verkehrsentwicklungskonzept der Gemeinde
Häuslingen;
hier:
Beantragung und Einrichtung von „Zone-30“-Bereichen in der
Gemeinde
Häuslingen
- DS 033/2002 -
Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde
Häuslingen beschließt:
-
Es ist eine Tempo 30 Zone
für das gesamte Alte Dorf, beginnend in der Einmündung der Dorfstraße in die L
159 und in der Einmündung der Schulstraße in die L 159 und endend auf dem
Gemeindeverbindungsweg nach Rethem zwischen dem Deich und dem Beginn der
Ortschaft, einzurichten.
-
Eine weitere Tempo 30 Zone
ist in der Ortslage Groß Häuslingen, von Altenwahlingen kommend rechts von der L
159 einzurichten. Dieses Gebiet beginnt mit den Straßenein-mündungen
Bahnhofstraße, Eilstorfer Weg, Dorfstraße und Mühlenweg in die L 159.
-
Im Alten Dorf sind neben der
Aufstellung der Schilder derzeit keine weiteren begleitenden Maßnahmen
vorzusehen.
-
Im Bereich des rechts der L
159 auszuweisenden Bereiches sind folgende begleitende bauliche Maßnahmen
auszuführen:
A)
Im Bereich der Tempo 30 Zone
sind bauliche Maßnahmen vorzunehmen, die im einzelnen noch festzulegen
sind.
B) Der Bereich des Eilstorfer
Weges wird vorerst nicht baulich umgestaltet, da hier für 2003 Neugestaltungen
im Straßenkörper vorgesehen sind.
C)
Im Bereich der Kreuzung
Eilstorfer Weg / Mühlenweg ist bis zur Ausführung der Baumaßnahmen am Eilstorfer
Weg mit weißer Farbe aus allen 4 Richtungen die „30“
aufzumalen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
TOP 8.)
Verkehrsentwicklungskonzept der Gemeinde
Häuslingen;
hier: Lückenschluss im Gehweg am Mühlenweg
Ratsherr Mathias Dettmer
fragt, wann die Eigentümer seinerzeit aufgefordert waren die Gehwege
herzustellen. Nach seiner Ansicht sind die Anlieger, die ihren Gehweg noch nicht
befestigt haben bereits seit vielen Jahren in Verzug. Er möchte eine
Sanktionsmöglichkeit festlegen, um den Lückenschluss im Gehweg am Mühlenweg auch
sicherzustellen.
Beigeordneter Boeck
antwortet, die Aufforderung an die Anlieger im Mühlenweg sei unter Bürgermeister
Kelm getroffen worden, als auch in den Straßen Berliner Ring, Im Tiefen Horn und
Bahnhofstraße entsprechend verfahren wurde. Das dürfte nunmehr ca. 25 Jahre her
sein.
Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde
Häuslingen beschließt:
Für
alle Grundstücke entlang des Mühlenweges die vor Ihrem Grundstück den Fußweg
bisher noch nicht angelegt haben wird festgelegt:
-
Die
Lücken im Fußweg entlang des Mühlenweges sollen bis Ende 2003 geschlossen
werden.
-
Die Grundstükseigentümer
sind in geeigneter Weise anzusprechen und aufzufordern, dass der Fußweg bis zum
30.9.2003 auf Kosten des Grundstückseigentümers fertigzustellen ist.
-
Der Fußweg soll die
Straßenseite in Höhe des Grundstücks Karus wechseln. Von dort bis zur Einmündung
des Friedhofsweges ist der Fußweg unter den gleichen Bedingungen
herzustellen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Stimmenthaltung“
TOP 9.)
Antrag an die Samtgemeinde Rethem auf Änderung des
F-Planes;
hier: Bereich des „Alten Dorfes“ - Beschlussempfehlung
-
Beschluss:
„Der Rat der Gemeinde Häuslingen beschließt:
Für
den Bereich des Alten Dorfes sind bei der Samtgemeinde Rethem folgende
Änderungen für den F-Plan zu beantragen:
A)
Die Fläche an der Dorfstraße
aus Richtung Klärwerk kommend, gegenüber dem Grundstück Kunze bis zum Grundstück
Wiehe ist als MD auszuweisen
B) Die Fläche am hinteren Teil der Dorfringstraße zum Hunnenberg, hinter dem Grundstück Kautz (bebaut z.Zt. mit einer Scheune) ist als MD auszuweisen
C) Die Fläche an der Dorfringstraße beim Grundstück Rüpke ist als MD zu auszuweisen.
Der
Rat der Gemeinde Häuslingen beabsichtigt, bei einer späteren Bebauung dieser
Flächen strenge Vorgaben hinsichtlich einer ortstypischen Bebauung vorzugeben.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
1 Stimmenthaltung“
TOP 10.)
CO²-Programm der Gemeinde Häuslingen;
hier: Bekanntgabe der endgültigen
Förderrichtlinien
- DS 031/2002 -
Bürgermeister Voige stellt die Förderrichtlinie dem Rat vor. Er legt die endgültige Fassung des Antragsformular sowie einen Flyer vor. Der Flyer beinhaltet Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohnern sowie die Förderlichtlinien.
Die beantragte Förderung der Maßnahmen innerhalb des Programms der Gemeinde Häuslingen aus Mitteln von LEADER+ wurde nicht genehmigt. Aus diesem Programm werden nur Broschüren, Werbemaßnahmen und ähnliches bezuschusst. Um Investitionen aber dennoch im ursprünglich beabsichtigten Rahmen zu fördern, wurden verschiedene Firmen auf Nachlassmöglichkeiten angesprochen. Insgesamt haben sich bis jetzt 12 Betriebe aus der Region bereit gefunden einen zusätzlichen Nachlass in Höhe des Gemeindezuschusses zu gewähren, wenn sie die Anlagen liefern und installieren.
Bürgermeister Voige bittet um Vorschläge, wie über die Förderanträge entschieden werden soll. Nach kurzer Aussprache besteht Einigkeit darüber, dass die Entscheidung von Bürgermeister Voige, Beigeordnetem Boeck und Ratsherrn Jörn Dettmer getroffen werden.
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11.1 |
Die
Arbeiten am Schulbruch sind weitestgehend abgeschlossen. Am 25.08.2002
wurde der Bereich eingeweiht. Die Aktivitäten waren gut besucht, insgesamt
haben ca. 300 Häuslinger teilgenommen. Die Reaktionen waren durchweg
positiv. Bürgermeister
Voige bedankt sich bei allen, die an der Veranstaltung mitgewirkt
haben. |
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11.2 |
Zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit soll entlang der Schulstraße von der alten
Schule bis zum Denkmalbereich parallel zur Straße ein wassergebundener Weg
zur Nutzung durch Schulkinder und Radfahrer gemeinsam von der Realgemeinde
und der politischen Gemeinde angelegt werden. |
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11.3 |
Kleinere
bisher verbliebene Restarbeiten bei der Umgestaltung des Schulbruches
sollen bis zum Winter abgeschlossen werden. Die Arbeiten für Unterhaltung
und Pflege des Schulbruches sind verteilt worden. |
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11.4 |
Der
Vorsitzende des TSV Groß Häuslingen hat mitgeteilt, dass die Arbeiten am
Sportheim inzwischen abgeschlossen wurden. Für die Dacherneuerung am
Sportheim wurden von der Gemeinde Häuslingen 22.780 € aufgewendet. Der Um-
und Anbau wurde mit 8.560 € gefördert. |
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11.5 |
Im
Neubaugebiet werden zur Zeit zwei Maßnahmen
abgewickelt: Im
2. Bauabschnitt wird die Baustraße angelegt. Momentan werden die
Abwasser-leitungen verlegt. Im Anschluss daran werden die Versorger ihre
Leitungen verlegen. Die Baustraße soll voraussichtlich Ende September
fertiggestellt sein. Für zwei gemeindliche Grundstücke werden gerade die
Kaufverträge vom Notar vorbereitet. Nach
Fertigstellung der Baustraße kann auch mit diesen Vorhaben begonnen
werden. Im
1. Bauabschnitt wird gerade der Endausbau der Straßen Altes Heidland und
Am weißen Berge vorgenommen. Auch diese Arbeiten sollen Ende September
abgeschlossen sein. Hier gab es anfänglich Schwierigkeiten im
Informtionsfluss zwischen der Baufirma und den Anliegern über die
Zugänglichkeit der Straßen während der Bauphase. Diese Schwierigkeiten
konnten aber ausgeräumt werden. |
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11.6 |
Der
Internetauftritt der Gemeinde Häuslingen wird gut angenommen. Die
Aktualisierung erfolgt zur Zeit ca. im 2 wöchentlichen
Rhythmus. |
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11.7 |
Am
14.09.2002 findet auf dem Sportplatz in Häuslingen die 2. Aller-Leine-Tal
Solarmesse statt. Veranstalter ist die Gemeinde Häuslingen gemeinsam mit
der ALT-Projektgruppe Regenerative Energien. Teilnehmen werden 11 Firmen.
Neben Fachvorträgen wird die Solarfähre Otersen mit einem Tag der offenen
Tür teilnehmen, die Gemeinde Häuslingen stellt ihr CO²-Programm vor, das
ALT-Projekt wird vorgestellt. |
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11.8 |
Am
12.09.2002 um 19.30 Uhr findet im Gasthaus Meins ein öffentlicher
Fachvortrag zum Thema „Regenerative Energie und praktische Beispiele der
privaten und kommunalen Umsetzung“ statt. Referenten werden Dipl. Ing.
Gerd Brümmerhoff und sein Partner Axel Findeisen, Walsrode, sowie
Bürgermeister Voige sein. Eingeladen sind die Kommunen des Landkreises
sowie Handwerker und Architekten. Der Vortrag richtet sich auch an
Privatpersonen. |
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11.9 |
Auf
dem Bolzplatz am Basketballblatz sollen bis zum Jahresende 2 neue Tore
aufgestellt werden. Die vorhanden Tore sind
abgängig. |
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11.10 |
Für
die Dorferneuerung in Häuslingen wurde bereits vor geraumer Zeit ein
Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraumes gestellt. Der bisherige
Förderzeitraum endet 2003. Die Entscheidung über den Antrag wird im
November getroffen werden. Nach den bisherigen Mitteilungen bestehen gute
Aussichten, den Förderzeitraum für 2 Jahre verlängert zu
bekommen. |
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11.11 |
Bei
der Lokalen Aktions Gruppe (LAG) im Erweiterten Kooperationsraum
Aller-Leine-Tal laufen zur Zeit die Planungen für den Aller-Fernradweg von
Verden bis Magdeburg. Dieser Radweg verbindet dann den Elbe-Radweg mit dem
Weser-Radweg. Die Hauptroute wird auf der Rethemer Allerseite verlaufen.
In der Diskussion sind aber Regionalschleifen, von denen eine auch von
Otersen entlang der L 159 über die Schulstraße durch das Alte Dorf nach
Kirchwahlingen verlaufen soll. |
TOP 12.)
Anfragen
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Keine |
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13.1 |
Herr Günter Dettmer fragt, ob sich die Förderung nach dem CO²-Minderungspro-gramm nur auf Grundstücke beschränkt, die von der Gemeinde erworben wurden. Bürgermeister Voige antwortet, dass sich das Programm auf alle Grundstücke in der Gemeinde Häuslingen bezieht soweit es um die Förderung von Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Wärmetauschern geht. Auf die von der Gemeinde erworbenen Baugrundstücke im 2. Bauabschnitt des Baugebietes „Eilstorfer Weg“ beschränkt ist die Förderung der Passiv- und Energiesparhäuser, da der „Fördertopf“ nur aus dem Verkauf dieser Grundstücke gespeist wird. |
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13.2 |
Herr Günter Dettmer merkt zu der Diskussion um die Befestigung des Gehweges in der Mühlenstraße an, die Möglichkeit zur Befestigung durch die Anlieger sei in der Tat vor ca. 25 Jahren für die genannten Straßen eingeräumt worden. Er war zu dieser Zeit Mitglied des Rates der Gemeinde. Es handelte sich aber um eine freiwillige Angelegenheit. Ein Termin für eine Fertigstellung wurde seinerzeit ganz bewußt nicht gesetzt. Dies sollte irgendwann später nachgeholt werden, wurde aber erst jetzt wieder aufgegriffen. Herr Heinrich Voige ergänzt, die meisten Lücken in den Gehwegen wären geschlossen worden, nachdem die Anlieger nochmals angesprochen wurden. |
Ende der öffentlichen
Sitzung:
20.55 Uhr
Beginn der nichtöffentlichen
Sitzung:
21.00 Uhr
B: Nichtöffentlicher
Teil:
|
|
Bürgermeister |
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Protokollführer |
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|
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|
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Voige |
|
|
Dehning |