Teil 1: Das Förderprogramm
A) Das Ziel
Die Gemeinde Häuslingen hat sich zum Ziel gesetzt, einen eigenen Beitrag zur CO2 Reduzierung und damit zum Klimaschutz zu
leisten. Das Motto der Agenda 21: „Global denken – lokal handeln“ gilt auch für uns. Als Impulskommune beteiligen wir uns mit diesem gemeindeeigenen Förderprogramm für private
Haushalte an dem Aller-Leine-Tal Projekt „Sonne auf`s Dach“. Nutzen Sie dieses Angebot und machen Sie mit!
B) Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Ø Einbau einer Solarkollektoranlage mit € 35,-- je vollen qm Kollektorfläche
- Ø Einbau einer Photovoltaikanlage mit € 35,-- je volle 0,25 kW/p
- Ø Einbau einer Wärmepumpe mit € 35,-- je 1 kW Eingangsleistung
- Ø Einbau eines Wärmetauschers mit € 35,-- je 1 kW Eingangsleistung (kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung)
Wird die Anlage bei einem Handwerker im erweiterten Kooperationsraum Aller-Leine-Tal (Samtgemeinden Rethem, Ahlden und Schwarmstedt und die
Gemeinden Dörverden, Kirchlinteln, Wietze, Winsen und Hambühren) erworben, erhöht sich die Förderung um einmalig € 35,--
- ü Die Förderung kann für alle Wohngebäude in der Gemeinde Häuslingen beantragt werden
- ü Es werden nur fabrikneue Anlagen gefördert.
- ü Die maximale Förderhöhe ist auf € 350,-- je Wohngebäude begrenzt.
C) Förderung für Passivhäuser und Energiesparhäuser
Zusätzlich zur Förderung nach Punkt B) gewährt die Gemeinde allen Bauherren, die auf einem von der Gemeinde erworbenen Grundstück im
Baugebiet „Eilstorfer Weg“ ein Wohnhaus errichten, einen festen Zuschuss
- Ø In Höhe von € 1.200,-- wenn das Gebäude als Passivhaus errichtet wird
- Ø In Höhe von € 600,-- für Wohngebäude die nicht mehr als 40 kWh Heizwärme je qm Wohnfläche im Jahr
benötigen
- Ø In Höhe von € 300,-- für Wohngebäude die nicht mehr als 60 kWh Heizwärme je qm Wohnfläche im Jahr
benötigen
D) Antragstellung und Bewilligung
- ü Antragstellung auf dem beigefügten Formular an die Gemeinde Häuslingen
- ü Entscheidung der Gemeinde über den Antrag innerhalb von 4 Wochen.
- ü Vor Bewilligung darf kein verbindlicher Auftrag erteilt werden und nicht mit dem Bau der Anlage begonnen sein
- ü Installation der Anlage
- ü Auszahlung des Zuschusses nach Inbetriebnahme der Anlage gegen Vorlage der Rechnung mit Bezahltnachweis (bei solarthermischen Anlagen:
Auszahlung an den Handwerker)
- ü Förderung bei Passivhäusern / Energiesparhäusern: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein; Auszahlung nach Bezug und nach Vorlage des
Nachweises, dass das Gebäude den geforderten Kriterien entspricht.
- ü Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Gemeinde behält sich vor, bei Überzeichnung der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel Anträge zu kürzen, auf Folgejahre zu verschieben oder abzulehnen.
E) Kumulation:
Die Fördermittel der Gemeinde Häuslingen dürfen zusätzlich zu anderen Fördermitteln (Bund, Land, andere Institutionen) in Anspruch genommen
werden, sofern Vorschriften der anderen Zuschussgeber dem nicht entgegenstehen.
F) Auszahlung der Förderung:
Die Förderung der Gemeinde Häuslingen wird direkt an den Antragsteller ausgezahlt. Dies gilt nicht für die Installation von solarthermischen Anlagen, hier wird die
Förderung direkt an den beauftragten Handwerker ausgezahlt. Der Handwerker stellt eine entsprechende Rechnung an die Gemeinde Häuslingen.
Antragsformular downloaden
Gemeinde Häuslingen
Der Bürgermeister
Teil 2 und 3 des CO²-Minderungsprogrammes
Hier ein paar Beispiele für umgesetzte Fördermaßnahmen: