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Verlängerung des Förderzeitraums "Bierde bis Wittlohe"
Der Förderzeitraum für die äußerst erfolgreiche und aktive Dorfregion Bierde bis Wittlohe wurde um zwei Jahre verlängert. Private und öffentliche Anträge auf Fördermittel können somit nochmals zu den Stichtagen 30.09.2025 und 30.09.2026 gestellt werden.
Förderanträge müssen zum Stichtag 30. September, beim Amt für regionale
Landesentwicklung (ArL) in Verden vorliegen. Vorab ist der Antrag von der
Gemeinde mit einer Stellungnahme zu versehen. Die Anträge sind daher bis
spätestens 5. September bei der Samtgemeinde Rethem oder der Gemeinde
Häuslingen (Bürgermeister) einzureichen.
Veröffentlicht 29.06.2025
ÄNDERUNG: Öffentliche Bekanntmachungen
Bisher wurden öffentliche Bekanntmachungen in der Gemeinde Häuslingen in den fünf Bekanntmachungskästen in der Gemeinde ausgehängt. Mit Wirkung ab 15.12.2025 werden die öffentlichen
Bekanntmachungen für die Gemeinde Häuslingen wie auch für die Samtgemeinde Rethem und die weiteren Mitgliedsgemeinden im "Amtsblatt für die Samtgemeinde Rethem (Aller)" veröffentlicht. Das Amtsblatt
ist im Internet unter der Adresse www.rethem.de/bekanntmachungen einsehbar.
Die Gemeinde Häuslingen wird für eine Übergangszeit, befristet bis Ende 2026, informativ weiterhin ortsübliche Bekanntmachungen in den Bekanntmachungskästen aushängen. Rechtlich verbindlich sind ab
15.12.2025 nur die Bekanntmachungen im Amtsblatt.
Veröffenlicht 14.12.2025