Gemeinde Häuslingen "aktiv und lebendig"
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Neue Grundsteuersätze für die Gemeinde Häuslingen


Mit Wirkung zum 1.1.2025 werden die Grundsteuersätze in der Gemeinde Häuslingen angepasst. Aufgrund der gesetztlichen Neuregelung wurden für alle Grundstücke vom Finanzamt Soltau neue Grundsteuermessbeträge festgesetzt. Diese liegen bei einigen Eigentümern höher und bei anderen Eigentümern niedriger als die bisherigen Messbeträge. Die Messbeträge sind Grundlage für die von den Gemeinden festzusetzenden Grundsteuersätze. Der Gesetzgeber gibt vor, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer in jeder Gemeinde vor und nach der Umstellung in der Summe gleich sein soll. Diesen Grundsatz hat der Gemeinderat Häuslingen bei der Neufestsetzung berücksichtigt.

In der Gemeinde Häuslingen hat sich die Summe der neuen Grundsteuermessbeträge gegenüber der bisherigen Grundlage mehr als verdoppelt. Das führt zu einer deutichen Senkung der Grundsteuersätze ab 1.1.2025.

 

Hebesatz 2005 bis 2024                            Hebesatz neu ab 2025
Grundsteuerhebesatz A:                                                                               420%                                                            300%
(Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke)

Grundsteuerhebesatz B:                                                                                420%                                                            204%
(Wohn- und Gewerbegrundstücke)


Die Grundsteuer ist eine der wesentlichen Einnahmequelle der Gemeinde. In der Gemeinde Häuslingen beträgt das jährliche Aufkommen derzeit rd. € 28.000 bei der Grundsteuer A und rd. € 90.000 bei der Grundsteuer B. Durch die neuen Hebesätze ergibt sich hier keine nennenswerte Veränderung. Alle Grundstückseigentümer erhalten zu Beginn des Jahres 2025 über die Samtgemeindeverwaltung einen neuen Steuerbescheid der die neuen Beträge, die erstmalig zum 15.02.2025 zu zahlen sind, ausweist.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 370%.

Erhöhung der Grundsteuerhebesätze für 2025 angekündigt

Im Gemeinderat herrscht Einigkeit darüber, dass eine deutlich merkbare Anhebung der genannten Hebesätze in 2025 zwingend erforderlich ist. Diese Maßnahme wird erforderlich, da die von der Gemeinde zu zahlende Kreisumlage und auch die Samtgemeindeumlage deutlich steigen werden. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Landkreis die Umlage aufgrund des Neubaus des Heidekreiskloinikums erhöhen muss und die Samtgemeinde aufgrund der hohen Kosten für die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans und weiterer Maßnahmen im Bereich der Schule ebenfalls eine deutliche Erhöhung der Umlage angekündigt hat. Darüber hinaus sind die Kosten für den Betrieb des Kindergartens in Häuslingen in den letzen Jahren deutlich gestiegen und werden weiter steigen. Diese Kosten können nur durch eine deutliche Erhöhung der Hebesätze finanziert werden. Eine Entscheidung über die Höhe der Anpassung wird erst im ersten Halbjahr 2025 vom Gemeinderat getroffen, nachdem die Anpassung der Kreis- und Samtgemeindeumlage feststehen.

 

Veröffentlicht am 01.12.2024

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